Er darf alle Arbeiten, die Aufsicht und Pflege bedürfen sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen.
Darunter fallen einfache Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind. Zu den Tätigkeiten gehören Störungen oder Schäden zu erkennen und zu beurteilen, kleinere Störungen oder Schäden zu beheben und zu entscheiden, ob es nötig ist, einen Handwerksbetrieb zu beauftragen.
Die Vorteile in der Beauftragung eines Hausmeisterdienstes liegen damit auf der Hand: Indem Sie diese wichtigen Aufgaben in Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit Ihrer Immobilien und Grundstücke auf uns übertragen, sparen Sie viel Zeit, müssen nicht jedes Mal erneut mühsam eine neue handwerkliche Firma suchen und haben außerdem einen zuverlässigen Ansprechpartner, der für Sie die um Ihre Liegenschaften die notwendigen Arbeiten ausführt oder ausführen lässt.